Lärmklagen
Lärmemissionen und Ermessensspielraum
Beurteilung der Situation
Massnahmen
Lärmemissionen und Ermessensspielraum
Die Gemeinde beurteilt aufgrund von Erfahrungen, ob die Bevölkerung durch einen Publikumsbetrieb im Wohlbefinden erheblich gestört wird. Das Ruhebedürfnis der Bevölkerung und das Interesse am Betrieb müssen im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Die Erheblichkeit von Lärmimmissionen richtet sich dabei nicht nach der individuellen Störung oder Empfindlichkeit von Einzelnen, sondern es ist auf einen repräsentativen Teil der Bevölkerung abzustellen – allerdings unter Berücksichtigung von Personen mit erhöhter Empfindlichkeit.
Beurteilung der Situation
Bei der Beurteilung von Veranstaltungen sind
nach der heutigen Praxis im Wesentlichen
folgende Elemente zu berücksichtigen:
Situation Betroffene:
- Anzahl und Entfernung der Nachbarn
- Lärmvorbelastung durch andere Quellen
- Lärmempfindlichkeitsstufe der Nachbarn
Lärmeigenschaften der Veranstaltung:
- Häufigkeit (jährliche Anzahl)
- Lautstärke
- Charakter (Art oder Musikstil)
- Tageszeit
Massnahmen
Kommunikation und Information
Aktive und transparente Kommunikation und Information über die
Veranstaltung und deren Betriebszeiten fördert
das Verständnis der Nachbarschaft für Ausnahmesituationen.
Nächtliche Reduktion des Schallpegels
Für die lärmempfindlichen Abend- und Nachtstunden
können maximale Emissionspegel
vorgeschrieben werden, welche über die Bestimmungen
der SLV hinausgehen (vgl. Abbildung 2).
Bei einer Reduktion des
zulässigen
Emissionspegels von 100
auf 90 dB, vermindert sich
der «Lärmradius» (Zielwert
= 50 dB) von rund
320 auf 100 m. Das Areal
mit potentiell vom Lärm
Betroffenen reduziert sich
gar um mehr als 90%.
Geregelte Betriebszeiten mit definierten Pausen und festgelegtem nächtlichen Veranstaltungsende führen zu Erholungsphasen in der Nachbarschaft und im Publikum.
Akustische Optimierung
Mit einer lärmgünstigen Hauptrichtung der
Beschallung und einer bestmöglichen Abschirmung
der Schallausbreitung können die Wohngebiete
vor hohen Lärmimmissionen etwas
geschont werden.
Kontrolle
Mit Schallpegelbegrenzern (Limiter) und persönlicher Kontrolle der Schallpegel lassen sich Überraschungen vermeiden.
Spektrale Energieverteilung und Frequenzbewertungsfilter
Mit Equalizing kann der Lärmradius zusätzlich markant reduziert werden.
Die weittragenden und den Schlafstörenden tiefen Frequenzen vermindern sich, wenn die Differenz zwischen A-bewertetem und C-bewertetem Pegel deutlich verkleinert wird. In diesem Beispiel mittels Hochpassfilter und genereller Reduktion im Bassbereich um einige Dezibel.
Spektrale Energieverteilung und Frequenzbewertungsfilter