Veranstalter

Informationen
Bei meldepflichtigen Musikveranstaltungen mit Mittelungspegeln über 93 dB(A) ist das Publikum zu schützen, indem über die die Gefahr der Schallbelastung informiert wird und gratis Gehörschützer angeboten werden. Zudem müssen die Schallpegel gemessen und protokolliert werden.

Material
Verschiedene Stellen bieten für den Veranstalter wichtige Materialien wie Plakate, Gehörschützer für das Publikum, Schallpegelmessgeräte oder Musterverträge an.

Lärmklagen
Eine Gemeinde muss bei jedem Veranstaltungsgesuch die Interessen der Veranstalter und das Ruhebedürfnis der Bevölkerung gegeneinander abwägen und Massnahmen zur Vorbeugung von Lärmklagen treffen.